Wir überprüfen für die folgenden augenärztlichen Gutachten und Testate die Sehschärfe, das Sehvermögen bei Dämmerung, die Blendungsempfindlichkeit, das Gesichtsfeld, das Farbensehen und das räumliche Sehen Ihrer Augen:

  • Sehgutachten zum Erwerb oder zur Verlängerung für PKW-/Motorrad- oder LKW-Führerscheine
  • Sehtestate für Bootsführerscheine
  • Sehstestate Gabelstapler und Baumaschinen (z.B. Kranführer)
  • PC- oder Bildschirmarbeitsplatzbrillen
  • Sehtestate bei Berufsgenossenschaftlichen Untersuchungen (z.B. G37)
Daneben achten wir auf Augenerkrankungen und auf mögliches Schielen.
Wer braucht ein Führerscheingutachten?
Für den Erwerb oder die Verlängerung eines LKW- oder Personentransportführerscheins (Taxi oder Bus) ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
Für den Erwerb eines PKW-Führerscheins ist die Durchführung eines Sehtests beim Optiker oder Augenarzt ausreichend. Wird in diesem Test eine Sehschärfe von mindestens 0,7 mit/ohne Korrektur je Auge erreicht, ist dieser bestanden. Andernfalls benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten.
Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?
  • Die Sehschärfe wird gemessen mittels standardisierter Sehzeichen (Landoltringe). Sie ist ein Maß für das maximale Sehvermögen bezüglich der Größe von Gegenständen. Im Straßenverkehr ist sie bedeutsam für die Einschätzung sowohl von Geschwindigkeit als auch von Abständen zwischen Verkehrsteilnehmern.
  • Die Dämmerungssehschärfe und die Blendungsempfindlichkeit der Augen verändern sich im Laufe des Lebens. Eine Zunahme von Trübungen der Augenlinse oder des Glaskörpers können die Blendungsempfindlichkeit steigern und somit die Nachtfahrtauglichkeit beeinflussen.
  • Das Gesichtsfeld wird mittels einer computergesteuerten Schwellenwertperimetrie gemessen. Es werden die Außengrenzen des Gesichtsfeldes bestimmt sowie innerhalb des Gesichtsfeldes bestehende Defekte. Zentrale Defekte im Gesichtsfeld können zu einer massiven Beeinträchtigung des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr führen.
    praxis_behlgen_486_perimeter
  • Das Farbensehen wird vom Augenarzt mit Farbsehtafeln gemessen. Für den Straßenverkehr ist insbesondere eine Schwäche des Rotsehens oder eine Rotblindheit sehr gefährlich, da hierbei Gefahrenzeichen (z.B. Stopp-Schilder) oder Signalleuchten (z.B. Bremsleuchten oder Bahnschrankensignale bei schlechter Witterung) leicht übersehen werden können.
    p_behlgen_470_ishihare
  • Das räumliche Sehen und die beidäugige Sehfähigkeit werden zum Ausschluss von Doppelsichtigkeit und versetztem Sehen geprüft.

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